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17. März 2026

Bundesbauministerium und KfW verbessern Förderkonditionen für Klimafreundlichen Neubau

  • Neubau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW hat seit dem 02. März 2026 die Konditionen für die Neubauförderung im Programm "Klimafreundlicher Neubau" deutlich verbessert.

©Quelle: Colourbox/ID: #10034613/ Bo Jensen

Der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des "Effizienzhaus 55"-Standards sinkt auf einen Signalzinssatz von ab 1% eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung): Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, 2. März 2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem Start Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde bereits der Neubau von rund 17.000 neuen Wohneinheiten gefördert.

Eine Zinssenkung zum 2. März 2026 gibt es auch bei der Förderung des "Effizienzhauses 40" im Rahmen des Programms "Klimafreundlicher Neubau" (0,6% eff. p.a. bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt.

Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: "In Deutschland besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Wohnungen. Gemeinsam mit dem Bauministerium setzen wir einen weiteren, wichtigen Impuls für eine Beschleunigung im Wohnungsbau: Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser rechnet. Die im Dezember befristet wiederaufgenommene Förderung des Effizienzhauses 55 gibt es zu einem Signalzins ab 1%. Höhere energetische Standards im Neubau werden mit noch niedrigeren Zinsen unterstützt. Von der Förderung profitieren Investoren, Mieter und die Gesellschaft - durch günstigere Kreditkosten, dauerhaft geringere Wohnnebenkosten, mehr bezahlbaren Wohnraum und positive Effekte für das Klima."

Auch für kommunale Gebietskörperschaften gibt es ab Montag, 2. März 2026, bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der Zuschüsse wird angehoben.

Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden förderfähig.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind abrufbar unter www.kfw.de/297 sowie www.kfw.de/498 .

Quelle : KfW
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